Rechtliches

Mietbedingungen

Stand: 27.10.2026

§ 1 Geltungsbereich

(1) Diese Mietbedingungen gelten für die Miete von Ersatzmaterial (z. B. EMS-Westen, Geräte und Zubehör) über das Kundenportal der EuP Entwicklung und Produktion UG (haftungsbeschränkt) („EuP“). Ergänzend gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) des Kundenportals.

(2) Ersatzmaterial wird ausschließlich an Unternehmer vermietet. Es dient dazu, den Trainingsbetrieb aufrechtzuerhalten, solange eigenes Material bei EuP in Reparatur ist.

(3) Mit der Bestellung einer Miete sowie mit jeder Verlängerung erkennt der Kunde diese Mietbedingungen an.

§ 2 Mietgegenstand

(1) Gegenstand der Miete ist ein Exemplar des gewählten Mietartikels, bei Artikeln mit Varianten in der gewählten Variante (z. B. Größe). Welches Exemplar geliefert wird, bestimmt EuP. Jedes Exemplar ist mit einer eindeutigen Nummer gekennzeichnet.

(2) Der Mietgegenstand bleibt Eigentum von EuP. Er darf weder veräußert, verpfändet oder untervermietet noch Dritten zum Gebrauch überlassen werden. Die Nutzung durch Trainierende im Studio des Kunden ist gestattet.

§ 3 Mietzeit

(1) Die Mietzeit wird in vollen Wochen gebucht. Sie beginnt am Tag der Bestellung und endet mit Ablauf der gebuchten Wochen.

(2) Der Kunde kann eine laufende Miete im Kundenportal unter „Konto → Mieten“ wochenweise verlängern, solange die Mietzeit noch nicht abgelaufen ist. Mit dem Absenden der Verlängerung verlängert sich der Mietvertrag um die zusätzlich gebuchten Wochen zu den zu diesem Zeitpunkt gültigen Wochenpreisen.

(3) Eine vorzeitige Rückgabe verkürzt die gebuchte Mietzeit nicht und führt nicht zu einer Minderung des Mietpreises.

§ 4 Mietpreis

(1) Der Mietpreis ergibt sich aus dem im Kundenportal angegebenen Wochenpreis, multipliziert mit der Anzahl der gebuchten Wochen, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. Hinzu kommen die in der Bestellung ausgewiesenen Versandkosten für den Hinversand.

(2) Der Mietpreis einschließlich etwaiger Verlängerungen wird in Rechnung gestellt.

§ 5 Versand und Rückgabe

(1) EuP versendet den Mietgegenstand an die in der Bestellung angegebene Lieferanschrift.

(2) Der Kunde hat den Mietgegenstand spätestens am letzten Tag der Mietzeit vollständig, gereinigt und sicher verpackt an folgende Anschrift zu versenden:

EuP Entwicklung und Produktion UG (haftungsbeschränkt)
Fürstenwalder Damm 482
12587 Berlin

(3) Der Kunde veranlasst und trägt die Kosten der Rücksendung. Hierfür kann er im Kundenportal einen kostenpflichtigen Versandschein anfordern.

(4) Der Kunde trägt die Gefahr für den Mietgegenstand vom Erhalt bis zum Eingang bei EuP, einschließlich der Rücksendung.

(5) Die Rückgabe ist erfolgt, sobald der Mietgegenstand bei EuP eingegangen ist und EuP den Eingang im Kundenportal verbucht hat. Die Rückgabe ist anschließend im Konto des Kunden ersichtlich.

§ 6 Verspätete Rückgabe

Gibt der Kunde den Mietgegenstand nicht fristgerecht zurück, wird für jede angefangene weitere Woche bis zum Eingang bei EuP der Wochenpreis berechnet. Weitergehende Ansprüche von EuP bleiben unberührt.

§ 7 Pflichten des Kunden

(1) Der Kunde prüft den Mietgegenstand bei Erhalt und zeigt erkennbare Schäden oder fehlende Teile unverzüglich, spätestens innerhalb von zwei Werktagen, per E-Mail bei EuP an.

(2) Der Kunde behandelt den Mietgegenstand pfleglich, verwendet ihn ausschließlich bestimmungsgemäß und nach den Vorgaben des Herstellers und reinigt ihn mit derselben Sorgfalt wie eigenes Material.

(3) Reparaturen oder sonstige Eingriffe am Mietgegenstand nimmt der Kunde weder selbst vor noch lässt er sie durch Dritte vornehmen.

(4) Schäden, Störungen und den Verlust des Mietgegenstands zeigt der Kunde EuP unverzüglich an. Ein defekter Mietgegenstand darf nicht weiter verwendet werden.

§ 8 Verlust und Beschädigung

(1) Für Verlust und Beschädigung des Mietgegenstands während der Mietzeit einschließlich der Rücksendung haftet der Kunde nach den gesetzlichen Vorschriften.

(2) Gewöhnliche Abnutzung infolge bestimmungsgemäßen Gebrauchs geht nicht zulasten des Kunden.

§ 9 Mängel des Mietgegenstands

(1) Ist der Mietgegenstand bei Übergabe mangelhaft oder fällt er während der Mietzeit ohne Verschulden des Kunden aus, tauscht EuP ihn nach Möglichkeit gegen ein gleichwertiges Exemplar aus. Für den Zeitraum, in dem kein nutzbarer Mietgegenstand zur Verfügung steht, mindert sich der Mietpreis entsprechend.

(2) Für die Haftung von EuP gilt § 11 der AGB. Die verschuldensunabhängige Haftung für bei Vertragsschluss bereits vorhandene Mängel (§ 536a Abs. 1 BGB) ist ausgeschlossen.